BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 66
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
bu@check24.de
München, 26.11.2018 | 12:54 | whe
Ein Antrag auf Leistung bei Berufsunfähigkeit wird in gut drei von vier Fällen von den Versicherungen bewilligt. Das geht aus aktuellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.
Lehnt die Versicherung einen Antrag auf Leistung ab, liegt dies zu 43 Prozent daran, dass der vereinbarte Grad der Berufsunfähigkeit des Versicherten nicht erreicht wurde. In 15 Prozent der Fälle meldet sich der Kunde nach Antragstellung nicht mehr bei der Versicherung – beispielsweise, weil sich sein Gesundheitszustand in der Zwischenzeit verbessert hat.
Andere Gründe für die Ablehnung der Leistung sind Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht – beispielsweise wenn ein Kunde Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss verschwiegen hat. Auch Betrugsfälle sowie Ausschlussklauseln können zur Ablehnung eines Antrags führen.
Aktualisierung:
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".