Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 23.7.2014 | 13:43 | mst
Die Berufsunfähigkeitsversicherung verliert in Deutschland an Bedeutung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Analysehauses Franke und Bornberg. Demnach ist der Bestand an Verträgen leicht rückläufig: Im vergangenen Jahr sank die Anzahl der Policen um rund 96.000 auf weniger als 17 Millionen. Gleichzeitig stieg hingegen die Zahl der Erwerbstätigen hierzulande um 330.000 auf knapp 42 Millionen.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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