BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 23.7.2014 | 13:43 | mst
Die Berufsunfähigkeitsversicherung verliert in Deutschland an Bedeutung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Analysehauses Franke und Bornberg. Demnach ist der Bestand an Verträgen leicht rückläufig: Im vergangenen Jahr sank die Anzahl der Policen um rund 96.000 auf weniger als 17 Millionen. Gleichzeitig stieg hingegen die Zahl der Erwerbstätigen hierzulande um 330.000 auf knapp 42 Millionen.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".