BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 31.3.2015 | 17:30 | mst
Eine betriebliche Gesundheitsförderung lohnt sich für Unternehmen: Die krankheitsbedingten Fehlzeiten sinken dadurch im Durchschnitt um rund ein Viertel. Das zeigt der am Dienstag vorgestellte Report der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga). Für jeden investierten Euro werden demnach im Durchschnitt 2,70 Euro durch weniger Fehlzeiten eingespart.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".