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BGH-Urteil: Berufsunfähigkeit darf nicht isoliert betrachtet werden

München, 11.8.2017 | 11:45 | are

Für die Feststellung eines Berufsunfähigkeitsgrades ist nicht die Beeinträchtigung in einem einzelnen Tätigkeitsbereich entscheidend. Stattdessen müssen die Auswirkungen auf die gesamte Arbeit berücksichtigt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: IV ZR 535/15).

Frau bückt sich nach schweren Einkäufen.Nach einem Sturz konnte eine Hauswirtschafterin keine schweren Einkäufe mehr tragen.
In dem verhandelten Fall arbeitete die Klägerin als Hauswirtschafterin in München. Putzen, Einkäufe erledigen sowie die Zubereitung des Mittagessens für 15 bis 30 Personen gehörten zu ihren Aufgaben. Nachdem die Frau eine Treppe hinuntergestürzt war, litt sie an dauerhaften Beschwerden an Rücken und Wirbelsäule und konnte nicht mehr schwer tragen. Ihrer Arbeit in der Münchner Firma konnte sie nicht mehr nachgehen.
 
Sie machte daraufhin Ansprüche aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung geltend, da sie zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sei. Ihre Versicherung lehnte dies ab. Sachverständige, die in den Vorinstanzen gehört wurden, schlossen sich dem an. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass der Grad der Berufsunfähigkeit lediglich 20 Prozent betragen würde. Das Heben schwerer Einkäufe würde nur einen geringen Teil der Beschäftigung ausmachen.
 

Beeinträchtigung muss in einem Gesamtrahmen betrachtet werden

Dagegen legte die Frau Revision ein – mit Erfolg. Die Karlsruher Richter argumentierten, dass das Tragen schwerer Einkäufe nicht isoliert betrachtet werden dürfe. Die Handlung sei stattdessen ein untrennbarer Bestandteil eines beruflichen Gesamtvorgangs.
 
Wegen des geringen verfügbaren Budgets und eines engen Zeitrahmens habe die Frau die Lebensmittel in schweren Großpackungen kaufen müssen. Wäre dies nicht mehr möglich, hätte es Auswirkungen auf alle weiteren Tätigkeiten in der Küche. Die Sachverständigen hätten diese Auswirkungen nach Annahme der Richter ebenfalls prüfen müssen.
 
Der Fall wurde an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Dort soll der Grad der Berufsunfähigkeit neu festgesetzt werden. 

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