Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 4.5.2017 | 12:38 | mst
Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass eine zusätzliche Vereinbarung im Leistungsfall den Versicherten nicht unangemessen benachteiligen darf. Die Vergleichsvereinbarung einer Versicherung verwarfen die Richter.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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