"Berufsunfähig? Ich doch nicht."
Viele Verbraucher unterschätzen das BU-Risiko: Jeder Zweite hält eine Haftpflichtversicherung für die wichtigste Police, eine BU-Police nur jeder Vierte.
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München, 14.3.2017 | 12:44 | mst
Beantragt ein Versicherter Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, muss er bei der Prüfung seines Antrags mitwirken. Die Versicherung kann verlangen, Krankenkasse oder Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden – allerdings nicht ohne Einschränkungen.
Viele Verbraucher unterschätzen das BU-Risiko: Jeder Zweite hält eine Haftpflichtversicherung für die wichtigste Police, eine BU-Police nur jeder Vierte.
Fast jeder vierte Deutsche schätzt seine eigene Gesundheit als schlecht ein. Vor allem Arbeitslose und Eltern fürchten, in Zukunft psychisch zu erkranken.
Die Debeka hat ihren Bestand an Berufsunfähigkeitsversicherungen ausgewertet: Rund jeder zweite Fall einer BU geht demnach auf die Psyche zurück.