Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 14.3.2017 | 12:44 | mst
Beantragt ein Versicherter Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, muss er bei der Prüfung seines Antrags mitwirken. Die Versicherung kann verlangen, Krankenkasse oder Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden – allerdings nicht ohne Einschränkungen.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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