Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 20.6.2017 | 12:06 | mst
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Anzeigepflichtverletzung bei einer BU-Versicherung beschäftigt. Bei einer verschwiegenen Vorerkrankung kann die Versicherung nicht in jedem Fall vom Vertrag zurücktreten.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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