"Berufsunfähig? Ich doch nicht."
Viele Verbraucher unterschätzen das BU-Risiko: Jeder Zweite hält eine Haftpflichtversicherung für die wichtigste Police, eine BU-Police nur jeder Vierte.
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München, 8.3.2017 | 16:05 | mst
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss den zuletzt ausgeübten Beruf absichern. Die intransparente Klausel eines Versicherers hat der BGH jetzt gekippt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine intransparente Klausel in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekippt. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor.
Die Versicherungsbedingungen sahen vor, dass eine Tätigkeit versichert ist, die zu mindestens 90 Prozent am Schreibtisch ausgeführt wird. Falls der Versicherte eine solche Tätigkeit nicht mehr ausführen kann, sollte die Versicherung laut den Bedingungen zahlen. Der aktuelle Beruf spielte für die Prüfung der Berufsunfähigkeit keine Rolle.
In dem verhandelten Fall erhielt der Kunde zwei Angebote: Eines ohne diese Klausel, das andere mit der Klausel und zu einem günstigeren Beitrag.
Viele Verbraucher unterschätzen das BU-Risiko: Jeder Zweite hält eine Haftpflichtversicherung für die wichtigste Police, eine BU-Police nur jeder Vierte.
Fast jeder vierte Deutsche schätzt seine eigene Gesundheit als schlecht ein. Vor allem Arbeitslose und Eltern fürchten, in Zukunft psychisch zu erkranken.
Die Debeka hat ihren Bestand an Berufsunfähigkeitsversicherungen ausgewertet: Rund jeder zweite Fall einer BU geht demnach auf die Psyche zurück.