BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 8.3.2017 | 16:05 | mst
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss den zuletzt ausgeübten Beruf absichern. Die intransparente Klausel eines Versicherers hat der BGH jetzt gekippt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine intransparente Klausel in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekippt. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor.
Die Versicherungsbedingungen sahen vor, dass eine Tätigkeit versichert ist, die zu mindestens 90 Prozent am Schreibtisch ausgeführt wird. Falls der Versicherte eine solche Tätigkeit nicht mehr ausführen kann, sollte die Versicherung laut den Bedingungen zahlen. Der aktuelle Beruf spielte für die Prüfung der Berufsunfähigkeit keine Rolle.
In dem verhandelten Fall erhielt der Kunde zwei Angebote: Eines ohne diese Klausel, das andere mit der Klausel und zu einem günstigeren Beitrag.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".