"Berufsunfähig? Ich doch nicht."
Viele Verbraucher unterschätzen das BU-Risiko: Jeder Zweite hält eine Haftpflichtversicherung für die wichtigste Police, eine BU-Police nur jeder Vierte.
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München, 10.1.2018 | 10:58 | mst
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Möglichkeiten eines Versicherers eingeschränkt, bei einer abstrakten Verweisung auf einen anderen Beruf zu verweisen. Der neue Beruf müsse auch von der erforderlichen Qualifikation her vergleichbar sein, urteilten die Richter.
Viele Verbraucher unterschätzen das BU-Risiko: Jeder Zweite hält eine Haftpflichtversicherung für die wichtigste Police, eine BU-Police nur jeder Vierte.
Fast jeder vierte Deutsche schätzt seine eigene Gesundheit als schlecht ein. Vor allem Arbeitslose und Eltern fürchten, in Zukunft psychisch zu erkranken.
Die Debeka hat ihren Bestand an Berufsunfähigkeitsversicherungen ausgewertet: Rund jeder zweite Fall einer BU geht demnach auf die Psyche zurück.