Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 10.1.2018 | 10:58 | mst
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Möglichkeiten eines Versicherers eingeschränkt, bei einer abstrakten Verweisung auf einen anderen Beruf zu verweisen. Der neue Beruf müsse auch von der erforderlichen Qualifikation her vergleichbar sein, urteilten die Richter.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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