BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 8.9.2014 | 15:47 | mst
Nach Einschätzung der Vorstände großer Krankenkassen sind die Arbeitgeber mitverantwortlich für den starken Anstieg von Burn-out-Erkrankungen. Der Barmer-Vorstandsvorsitzende Christoph Straub sagte der Welt am Sonntag, dass Angestellte teils ständig erreichbar sein müssten und ihr Stress dadurch stetig zunehme. Arbeitgeber sollten gesetzlich verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern komplette Ruhepausen zuzugestehen.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".