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Corona: GDV: BU-Versicherung leistet auch bei Corona

München, 1.4.2021 | 16:27 | mst

Leistet eine BU-Versicherung auch bei einer Corona-Erkrankung? Diese Frage haben die Versicherer noch einmal ausdrücklich bejaht – und erklärt, welche Regeln für den Abschluss der Versicherung nach einer Infektion mit dem Corona-Virus gelten.
 

Coronavirus und KörperzelleWer nach einer Infektion mit dem Corona-Virus berufsunfähig werden sollte, erhält Leistungen von seiner BU-Versicherung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet auch bei einer Erkrankung nach einer Corona-Infektion. Das hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) klargestellt.
 
„Wird jemand aufgrund der Folgen einer Covid-19-Erkrankung/einer Impfung gegen Covid-19 berufsunfähig (und ist versichert), leistet die Versicherung“, schrieb der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, am Mittwoch auf seinem Twitter-Account.
 
Laut der Info des GDV ist Covid-19 für die Versicherer eine Erkrankung wie jede andere auch. Sowohl beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als auch bei der Leistungsprüfung würden für Versicherte mit einer Corona-Infektion die ganz normalen Regeln gelten. Wird ein Versicherter nach einer Corona-Erkrankung berufsunfähig, erhalte er die vereinbarte Leistung.
 

Beim Abschluss: Prüfung, ob Erkrankung ausgeheilt ist

Bei der Gesundheitsprüfung vor einem Abschluss würde geprüft, ob die Erkrankung vollständig ausgeheilt sei. Gebe es nach einer Corona-Infektion keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit mehr, ist ein Abschluss laut GDV problemlos möglich.
 
Sollten nach einer Covid-19-Erkrankung noch gesundheitliche Einschränkungen bestehen, würden die Versicherer prüfen, ob deswegen ein Risikozuschlag auf den Beitrag notwendig sei oder der Versicherungsschutz eingeschränkt werden müsse. Eine Corona-Impfung spiele – wie jede andere Schutzimpfung – bei der Gesundheitsprüfung in der Regel keine Rolle.

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