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Corona: Tipp in der Krise: Beiträge zur BU-Versicherung stunden lassen

München, 23.4.2020 | 17:39 | mst

In der Corona-Krise haben viele Arbeitnehmer und Selbstständige Einkommenseinbußen. Trotzdem sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst nicht kündigen. CHECK24 erklärt, welche Möglichkeiten Versicherte aktuell haben, wenn sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken.

Taschenrechner mit Auch bei Geldproblemen durch die Corona-Krise sollten Verbraucher eine BU-Versicherung möglichst nicht kündigen.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt man für den Fall vor, dass man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Dies ist ein wichtiger Schutz, den praktisch jeder Erwerbstätige haben sollte.

Auch wer jetzt, in Zeiten der Corona-Krise, Gehaltseinbußen durch Kurzarbeit oder wegbrechende Einnahmen bei einer Selbstständigkeit hat, sollte seinen Versicherungsschutz möglichst nicht kündigen.

Besser ist es, beim Versicherer eine Stundung zu beantragen. Dann müssen Versicherte die Beiträge zunächst nicht zahlen. Die gestundeten Beiträge werden dann später nachgezahlt – auf einen Schlag oder in Raten. Dabei bleibt auch während der Stundung der volle Versicherungsschutz erhalten.

CHECK24 hat bei wichtigen Versicherern nachgefragt, welche Regelungen für ihre Kunden gelten.

Spezielle Regelungen bei Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit

Einige Gesellschaften bieten aktuell spezielle Regelungen bei Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. So erlaubt die Allianz bei Kurzarbeit eine Stundung der Beiträge für bis zu 24 Monate, sofern der Vertrag bereits ein Jahr läuft.

Wird der Versicherte arbeitslos, übernimmt die Dialog die Beiträge für bis zu sechs Monate. Voraussetzung ist auch hier, dass die Versicherung bereits seit einem Jahr besteht.

Die Swiss Life bietet ihren Kunden bei Kurzarbeit an, 70 Prozent der vereinbarten BU-Rente gegen einen reduzierten Beitrag zu versichern. Dann kann der Beitrag für maximal drei Jahre auf fünf Euro monatlich gesenkt werden.

Stundung für bis zu sechs Monate

Zahlreiche Versicherer bieten zudem derzeit an, die Zahlungen auch ohne Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit für bis zu sechs Monate zu stunden.

Dazu zählen etwa die Allianz, AXA (ab dem 2. Vertragsjahr), Alte Leipziger, DBV, die Bayerische, Ergo, HanseMerkur (ab dem 4. Vertragsjahr), Nürnberger, Signal Iduna, Swiss Life, Württembergische und Zurich (Vertragsbeginn bis 1. März 2020).

Die LV1871 bietet sogar eine Stundung der Beiträge für bis zu 12 Monate an (nach sechs Vertragsmonaten), die Stuttgarter ab dem 3. Versicherungsjahr für bis zu 24 Monate (sonst sechs Monate). Auch die WWK erlaubt eine Stundung für bis zu 24 Monate.

Immerhin bis zu drei Monate können Versicherte beim Volkswohl Bund und der Basler ihre Beiträge stunden.

Die zweitbeste Option: Vertrag beitragsfrei stellen

Die Versicherer bieten häufig auch die Option, einen Vertrag für einige Monate beitragsfrei zu stellen. Das bedeutet, der Versicherte muss in diesem Zeitraum keine Beiträge leisten und diese auch nicht nachzahlen. Allerdings ist dies für Verbraucher nur die zweitbeste Option. Anders als bei einer Stundung besteht hier kein oder nur noch ein sehr reduzierter Versicherungsschutz.

Kündigung ist die schlechteste Option

Auf jeden Fall sollten Versicherte ihren Vertrag nach Möglichkeit nicht kündigen. „Verbraucher sollten bei finanziellen Schwierigkeiten ganz offen sein und entweder auf ihren Versicherer oder uns als ihren Betreuer zugehen und nach den aktuellen Regelungen fragen“, empfiehlt Denis Geb, Leiter Arbeitskraftabsicherung bei CHECK24.
 
„Eine Kündigung ist immer die schlechteste aller Optionen. Der wichtige Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit geht damit verloren. Und später ist ein Vertrag häufig deutlich teurer oder lässt sich bei gesundheitlichen Problemen eventuell gar nicht mehr abschließen.“

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