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Coronavirus: Was das Coronavirus für die BU-Versicherung bedeutet

München, 12.3.2020 | 16:25 | mst

Derzeit breitet sich das Coronavirus (Sars-CoV-2) weltweit immer weiter aus. Die Infektionswelle sorgt für viel Verunsicherung – auch bei den Versicherern. CHECK24 hat bei ausgewählten Gesellschaften nachgefragt, welche Folgen das Virus für die BU-Versicherung hat.

Frau mit Atemschutzmaske in BerlinFrau mit Schutzmaske in Berlin: Auch in Deutschland steigt die Zahl der Corona-Infektionen.
Wer in letzter Zeit eine Reise in ein Risikogebiet wie die chinesische Provinz Hubei unternommen hat oder demnächst plant, muss damit rechnen, dass sein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst zurückgestellt wird. Das hat eine stichprobenartige Anfrage von CHECK24 bei sechs Versicherern ergeben.
 
Alle befragten Versicherer gaben an, bei solchen Reisen derzeit Anträge auf einen Versicherungsschutz zurückzustellen. Die Gesellschaften richten sich dabei nach den aktuellen Vorgaben ihrer Rückversicherer. Diese wiederum orientieren sich an den Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes.

Nach ausgeheilter Infektion meist keine Probleme

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert und die Atemwegserkrankung Covid-19 ohne Folgen übersteht, muss beim Antrag auf eine BU-Versicherung meist nicht mit Problemen rechnen. Nur eine Versicherung stellt Anträge bei einem schweren Verlauf, der einen Aufenthalt auf der Intensivstation zur Folge hatte, bis auf weiteres zurück.
 
Bei zwei Gesellschaften ist aktuell nicht klar, ob Anträge mit einer ausgeheilten Infektion problemlos angenommen werden. Hier müssen Verbraucher unter Umständen mit einer Rückstellung oder Ablehnung rechnen, bis die Versicherer die medizinischen Folgen besser einschätzen können.

CHECK24 steht mit den Versicherungsgesellschaften regelmäßig im Austausch, damit die Berater für ihre Kunden die jeweils beste Lösung finden können.

Versicherung möglichst früh abschließen

„Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt nach wie vor: Wer seine Arbeitskraft absichern möchte, sollte so früh wie möglich einen Vertrag abschließen“, sagte Denis Geb, Leiter Kundenberatung für die Arbeitskraftabsicherung bei CHECK24. „Das Coronavirus ändert daran grundsätzlich nichts. Jede gesundheitliche Beschwerde – ob Covid-19 oder die Verletzung nach einem Sportunfall – erhöht die Gefahr, dass man die Versicherung danach nur noch schwierig oder eventuell gar nicht mehr bekommt.“
 
Für eine persönliche Beratung zur BU-Versicherung müssen Verbraucher bei CHECK24 kein Infektionsrisiko eingehen. „Wir bieten über Internet oder Telefon eine garantiert ansteckungsfreie Beratung“, erklärte Geb.

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