Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 9.9.2016 | 12:11 | are
Je nach Altersgruppe unterscheiden sich die Gründe für Krankschreibungen deutlich. Auszubildende fallen demnach häufiger aufgrund von Verletzungen aus als ältere Arbeitnehmer. Das geht aus der aktuellen Azubi-Sonderanalyse des DAK-Gesundheitsreports 2016 hervor.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.