BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 66
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
bu@check24.de
München, 1.3.2013 | 16:38 | mtr
Laut dem DAK-Gesundheitsreport 2013 haben Krankschreibungen aufgrund psychischer Erkrankungen im Jahr 2012 einen neuen Höhepunkt erreicht. Wurden 1997 noch 22 von 100 Arbeitnehmern wegen psychischer Leiden krankgeschrieben, waren es im Jahr 2012 bereits 50. Dem Bericht zufolge sind psychische Krankheiten nach Muskel-Skelett-Beschwerden die zweithäufigste Ursache für Krankmeldungen.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".