BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 66
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
bu@check24.de
München, 17.3.2015 | 14:46 | mst
Fast drei Millionen Deutsche haben bereits verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen, um im Job leistungsfähiger zu sein. Das geht aus dem DAK-Gesundheitsreport 2015 hervor, den die Krankenkasse am Dienstag vorgestellt hat. Demnach ist der Anteil der Arbeitnehmer, die auf solches Gehirndoping zurückgegriffen haben, im vergangenen Jahr auf 6,7 Prozent angestiegen. Im Jahr 2008 waren es noch 4,7 Prozent.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".