Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 29.1.2015 | 14:29 | mst
Die Fehlzeiten aufgrund von Depressionen sind zwischen den Jahren 2000 und 2013 um knapp 70 Prozent gestiegen. Das geht aus dem Depressionsatlas hervor, den die Techniker Krankenkasse (TK) am Mittwoch vorgestellt hat. Demnach nahm in dem Zeitraum auch der Anteil der Erwerbstätigen, die auf Antidepressiva angewiesen waren, auf sechs Prozent zu.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.