BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 29.1.2015 | 14:29 | mst
Die Fehlzeiten aufgrund von Depressionen sind zwischen den Jahren 2000 und 2013 um knapp 70 Prozent gestiegen. Das geht aus dem Depressionsatlas hervor, den die Techniker Krankenkasse (TK) am Mittwoch vorgestellt hat. Demnach nahm in dem Zeitraum auch der Anteil der Erwerbstätigen, die auf Antidepressiva angewiesen waren, auf sechs Prozent zu.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".