BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 6.5.2013 | 16:40 | kro
Die meisten Bundesbürger schätzen das Risiko einer Berufsunfähigkeit falsch ein. Das zeigt eine Umfrage der Gfk Marktforschung im Auftrag der Heidelberger Lebensversicherung. Demnach sind lediglich 23 Prozent der Deutschen der Ansicht, dass jeder Vierte im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig wird - was dem tatsächlichen Wert entspricht.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".