BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 9.4.2014 | 17:20 | kro
Knapp jeder sechste Arbeitnehmer (17 Prozent) muss häufig oder sehr häufig unbezahlte Überstunden ableisten. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten „DGB-Index Gute Arbeit - Report 2013“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor. Fast die Hälfte der 5.800 abhängig beschäftigten Umfrageteilnehmer (45 Prozent) hält es demnach für unwahrscheinlich, unter ihren derzeitigen Arbeitsbedingungen bis zur Rente durchhalten zu können.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".