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Leistungspraxis-Studie zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Drei von vier Anträgen werden anerkannt

München, 23.3.2016 | 14:05 | mst

Franke und Bornberg hat seine aktuelle Leistungspraxis-Studie zur Berufsunfähigkeitsversicherung vorgestellt. Demnach wurden 2014 drei von vier Leistungsanträgen anerkannt. Bis zur Entscheidung dauerte es im Schnitt ein halbes Jahr.
 

Gestresster Angestellter am SchreibtischVor allem bei psychischen Erkrankungen holen die Versicherer ein medizinisches Gutachten ein.
Laut der aktuellen Leistungspraxis-Studie von Franke und Bornberg erkannten die untersuchten Versicherer im Jahr 2014 drei von vier Anträgen auf Zahlung einer Leistung bei Berufsunfähigkeit (BU) an. Das Analysehaus weist darauf hin, dass die Anerkennungsquote damit höher liegt als bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort würde nur jeder zweite Antrag auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt.
 
Allerdings berücksichtigt die Studie keine Anträge, die Versicherte wieder zurückziehen oder nicht weiter verfolgen. In vielen Fällen würden die Versicherten den Fragebogen der Versicherungsgesellschaft jedoch gar nicht zurückschicken.
 

In einem Viertel der Fälle tritt die Versicherung zurück

Fast jede zweite Ablehnung in der Berufsunfähigkeitsversicherung geht darauf zurück, dass der vertraglich vereinbarte BU-Grad von meist 50 Prozent nicht erreicht wird. In einem Viertel der Fälle tritt die Versicherung – meist wegen falscher Gesundheitsangaben bei Abschluss – vom Vertrag zurück oder fechtet ihn an. Schuld sind hier laut Franke und Bornberg nicht nur Vermittler, die auf einen Abschluss drängen. Auch einige Kunden würden fälschlicherweise glauben, den Versicherungsschutz nur mit falschen Angaben zu bestehenden Vorerkrankungen zu bekommen.
 
Das Problem der abstrakten Verweisung spielt laut Franke und Bornberg in der Praxis keine Rolle. Im Jahr 2014 war sie nur für 0,4 Prozent aller Ablehnungen verantwortlich.
 

Entscheidung über einen Antrag dauert ein halbes Jahr

Im Durchschnitt dauerte es mit 196 Tagen über ein halbes Jahr, bis die Versicherungen über einen Leistungsantrag entschieden hatten. Dabei zeigt die Studie, dass Ablehnungen in der Regel länger dauern als Anerkennungen. Franke und Bornberg betont jedoch, dass sich keine Hinweise auf eine mögliche Verschleppungstaktik der Versicherer finden ließen.
 

In jedem zehnten Fall wird ein Gutachten angefordert

Einen externen Gutachter beauftragten die Versicherungen in rund jedem zehnten Fall (10,9 Prozent). Die meisten Gutachten bezogen sich mit 53 Prozent auf psychiatrische Erkrankungen. Dahinter folgen orthopädische (25 Prozent) sowie neurologische (18 Prozent) Beschwerden.
 
In drei Prozent der Fälle klagten Versicherte gegen die Entscheidung ihrer Versicherung. Die Gerichte wiesen die Klagen zumeist ab, nur in knapp neun Prozent der Fälle gaben die Richter den Klägern Recht.

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