BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 14.3.2019 | 16:10 | msc
Die krankheitsbedingten Fehlzeiten eines Arbeitnehmers betrugen 2018 durchschnittlich 20 Tage. Dies zeigt eine Studie der AOK. Sowohl die Anzahl der Fehltage als auch die Art der Erkrankungen sind demnach stark vom jeweiligen Beruf abhängig.
Der Krankenstand der AOK-Versicherten stieg im Jahr 2018 auf 5,5 Prozent an – 0,2 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Dies ist unter anderem durch die Erkältungswellen im Jahr 2018 zurückzuführen, die vor allem bei Arbeitnehmern in Großraumbüros und sozialen Berufen verstärkt zu Ausfällen führten.
Aktualisierung: AOK-Fehlzeitenreport 2020
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".