Immer wieder wird behauptet, eine Berufsunfähigkeitsversicherung würde im Leistungsfall nicht zahlen. Eine Auswertung von Franke und Bornberg zeigt etwas Anderes: Die meisten Anträge auf eine Leistung werden bewilligt.
Verkäufer im Supermarkt: Erwerbstätige sollten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Das Analysehaus Franke und Bornberg hat in einer aktuellen Leistungspraxisstudie untersucht, wie sich die Berufsunfähigkeitsversicherer im Leistungsfall verhalten. Danach wurden im Jahr 2019 vier von fünf Anträgen auf eine Leistung (79 Prozent) von den Versicherern bewilligt.
Das deckt sich mit den Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für 2018.
Der GDV geht hier von einer Bewilligungsquote von 80 Prozent aus.
Der pauschale Vorwurf, die Versicherungen wollten sich vor der Leistung drücken, greife daher ins Leere, sagte Michael Franke, Gesellschafter von Franke und Bornberg. Allerdings muss das gute Ergebnis nicht unbedingt repräsentativ sein. „Es spricht viel dafür, dass vor allem besonders leistungsfähige und selbstkritische Versicherer bei unserer BU-Leistungspraxisstudie mitmachen“, erläuterte Franke.
Meist wird der Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht
Wenn der Antrag auf eine Leistung der
Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wird, liegt dies in den meisten Fällen (60,4 Prozent) daran, dass der vereinbarte Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht wird. Anfechtungen des Vertrags und Rücktritts des Versicherers – etwa bei falschen Gesundheitsangaben bei Vertragsabschluss – machen 20,4 Prozent aller Ablehnungen aus. Mehr als jeder zehnte Fall (11,1 Prozent) geht darauf zurück, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate andauerte und damit der Prognosezeitraum nicht erfüllt war.
Je nach Krankheitsbild werden Leistungsanträge unterschiedlich häufig bewilligt oder abgelehnt. So werden bei Krebserkrankungen nur 6,3 Prozent aller Anträge abgelehnt, während es bei Unfällen 24,4 Prozent und bei
psychischen Krankheiten 28,8 Prozent sind.
Dauer bis zur Entscheidung: fünf bis sechs Monate
Die Dauer, bis ein BU-Antrag endgültig entschieden wird, hat sich in den letzten Jahren bei fünf bis sechs Monaten eingependelt. 2019 mussten Versicherte 174 Tage auf eine Ablehnung und 159 Tage auf eine Anerkennung warten. Knapp 40 Prozent aller Anträge wurden jedoch bereits nach 100 Tagen entschieden.
Erstmalig hat Franke und Bornberg auch ausgewertet, aus welchen Gründen eine
Berufsunfähigkeitsrente oder Leistung einer Zusatzversicherung endet. In fast der Hälfte aller Fälle (48 Prozent) wurde die Leistung bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer gezahlt. Bei knapp einem Drittel der Versicherten (31 Prozent) hatte sich der Gesundheitszustand wieder verbessert, in zwölf Prozent der Fälle waren die Versicherten verstorben.
Die Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg
Seit dem Jahr 2004 nehmen die Analysten von Franke und Bornberg regelmäßig ausgewählte Versicherer unter die Lupe. In diesem Jahr hatten sich die Allianz, Ergo, Generali Deutschland, Gothaer, HDI, Nürnberger sowie Zurich beteiligt.
Die sieben Gesellschaften haben insgesamt 7,1 Millionen BU-Policen in ihrem Bestand. Im ausgewerteten Jahr 2019 stellten 31.771 Versicherte einen Antrag auf Leistungen. Mindestens 125 Leistungsfälle je Versicherer wurden in einer Stichprobe von Franke und Bornberg näher untersucht.