BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 22.7.2015 | 16:22 | mst
Das Risiko, im Laufe des Erwerbslebens einmal berufsunfähig zu werden, wird von vielen unterschätzt. Im Schnitt hat nicht einmal jeder zweite Erwerbstätige eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".