BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 16.3.2015 | 15:06 | mst
Arbeitnehmer in Deutschland gefährden für den Job ihre Gesundheit. Nach dem am Montag veröffentlichten Gesundheitsmonitor von der Barmer GEK und der Bertelsmann-Stiftung arbeitet rund ein Viertel der Vollzeit-Beschäftigten in einem Tempo, das sie langfristig für zu hoch hält. Insgesamt 18 Prozent stoßen zudem oft an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit, knapp ein weiteres Viertel verzichtet auf seine Pausen.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".