BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 7.4.2020 | 17:41 | mst
Der „Stern“ hat Tarife der Grundfähigkeitsversicherung getestet. In Zusammenarbeit mit einem Analysehaus wurden knapp 50 Angebote unter die Lupe genommen. Die Preisunterschiede sind teils erheblich. Verbraucher sollten auf die Bedingungen achten, empfiehlt das Magazin.
Laut dem „Stern“ sollten Verbraucher darauf achten, Grundfähigkeiten zu versichern, die für den eigenen Beruf wichtig sind. Für den Fliesenleger sind das etwa Knien und Bücken, für die Verkäuferin Sitzen sowie das Heben und Tragen von Lasten. Im Test berücksichtigt die Zeitschrift insgesamt 15 Grundfähigkeiten.
Verbraucher sollten darauf achten, wie die Fähigkeiten in den Versicherungsbedingungen konkret formuliert sind. Zudem sollte die Rente im Leistungsfall rückwirkend gezahlt werden und der Prognosezeitraum, für den die Einschränkung mindestens bestehen muss, möglichst kurz sein. Laut „Stern“ wird hier ein Zeitraum von sechs Monaten zunehmend zum Standard. Tarife mit längeren Fristen wurden hingegen abgewertet.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".