BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 66
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
bu@check24.de
München, 27.10.2015 | 12:24 | mst
Immer mehr Angestellte in Deutschland haben psychische Probleme: Im vergangenen Jahr blieb jeder 20. Arbeitnehmer wegen einer psychischen Erkrankung der Arbeit fern. Das geht aus dem aktuellen Psychoreport der Krankenkasse DAK-Gesundheit hervor.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".