Wer bei CHECK24 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, erhält seit Mai einen kostenlosen Rechtsschutz zu seiner Police. Wir haben Dr. Florian Weber, Managing Director für den Bereich Vorsorgeversicherungen, dazu befragt. Er erklärt, warum das Angebot eingeführt wurde, was die Kunden davon halten und warum er selbst keine BU-Versicherung ohne Rechtsschutz abschließen würde.
Rechtsanwältin mit einer Gesetzessammlung. CHECK24: Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet CHECK24 jetzt kostenlos einen Rechtsschutz dazu an. Was steckt hinter diesem Angebot?
Florian Weber: Viele Menschen haben die Sorge, dass die Versicherung im Schadensfall die Zahlung verweigert. Das ist verständlich, wenn man bedenkt, wie sich die Medien gerne auf Fälle stürzen, in denen es – ob berechtigt oder nicht – zu einer Leistungsablehnung gekommen ist.
Jetzt ist es so, dass eine
Berufsunfähigkeitsversicherung ja wirklich Geld kostet. Da will ich dann auch beruhigt schlafen können mit dem Wissen, dass ich im Fall der Fälle abgesichert bin. Mit dem kostenlosen Rechtsschutz wollen wir unseren Kunden einen einmaligen Service am Markt bieten, der genau das ermöglicht.
Zusätzlich kommt noch ins Spiel, dass es natürlich seltene Fälle gibt, bei denen einiges schiefläuft und wo unter Umständen auch wir – trotz unserer guten Kontakte zum Management der Versicherer – nichts mehr für unsere Kunden erreichen können. In solchen Fällen kann der Rechtsschutz den Versicherten wirklichen Nutzen bringen. Unser Partner ROLAND Rechtsschutz ermöglicht dann die juristische Durchsetzung der Interessen unserer Kunden.
CHECK24: Braucht man so einen Schutz wirklich, damit die Versicherung zahlt?
Weber: Im Regelfall braucht es diesen Schutz natürlich nicht. Mehrere Untersuchungen kommen auf eine Leistungsquote von rund 80 Prozent. Das heißt, in 80 Prozent aller Fälle wird ein Leistungsantrag vom Versicherer bestätigt und die monatliche Rente ausbezahlt.
Und auch die anderen 20 Prozent haben meist nachvollziehbare Ursachen: Der häufigste Grund für eine Leistungsablehnung ist, dass Kunden nicht auf Rückfragen des Versicherers reagieren. Hier liegt der Verdacht nahe, dass der Kunde wieder gesund ist oder selbst gemerkt hat, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Zweithäufigster Grund ist, dass der Kunde noch in der Lage ist, zu mehr als 50 Prozent in seinem Beruf zu arbeiten, und die Definition einer Berufsunfähigkeit damit nicht erfüllt ist.
Natürlich gibt es auch einige wenige Fälle, in denen die Versicherung die Fakten anders interpretiert als der Kunde. Wenn hier alle Gespräche mit dem Versicherer nichts bringen, ist die Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Damit kann man seine Interessen vor Gericht durchsetzen und seine Berufsunfähigkeitsrente retten.
CHECK24: Was deckt der Rechtsschutz denn genau ab?
Weber: Zuerst einmal ist hier wichtig zu betonen, dass es sich natürlich nicht um eine umfassende Rechtsschutzversicherung handelt, die mich auch bei Streitigkeiten mit meinem Vermieter oder bei Konflikten im Straßenverkehr unterstützt.
Der von uns angebotene kostenlose Rechtsschutz unterstützt nur dann, wenn die Versicherung einen Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnt. Unser Partner ROLAND Rechtsschutz bietet dann eine telefonische juristische Erstberatung an und erstattet die Kosten von der Mediation bis hin zu Anwalts- und Verfahrenskosten bei Gerichtsverfahren bis zum Ende der ersten Instanz.
Wenn man beim Antrag allerdings vorsätzlich falsche Angaben macht und etwa eine frühere Erkrankung verschweigt, greift der Schutz nicht. Es soll natürlich keine Einladung dazu sein, dass sich jemand eine BU-Versicherung ertrickst und sich auf Kosten der anderen Versicherten später eine Leistung erschwindelt.
CHECK24: Was sagen die Versicherer, die ihre Tarife im CHECK24-Vergleich anbieten, zu dem Angebot?
Weber: Wir betreuen bereits jetzt unsere Kunden im Leistungsfall intensiv und nutzen dazu unsere guten Kontakte zu den Versicherern – notfalls auf Vorstandsebene. Dabei merkt man, dass unsere Versicherungspartner ihre Rolle ernst nehmen und bei berechtigten Ansprüchen ihrer Zahlungsverpflichtung dem Versicherten gegenüber gerne nachkommen. Denn das ist ja die eigentliche Daseinsberechtigung jeder Versicherung. Daher ist der kostenlose Rechtsschutz kein Thema für die Versicherer, mit denen wir zusammenarbeiten.
CHECK24: Der Rechtsschutz soll die ersten zehn Jahre abdecken. Was passiert danach?
Weber: Nach den zehn Jahren bekommt der Kunde ein Angebot von ROLAND Rechtsschutz, um die Versicherung auf eigene Kosten fortzuführen. Wenn der Kunde das nicht möchte, läuft der Versicherungsschutz automatisch aus.
Wir sind allerdings nicht zufällig auf diese Frist von zehn Jahren gekommen. Denn wenn ein Kunde eine BU-Versicherung beantragt, muss er Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Auf Basis der Antworten prüft der Versicherer, ob und zu welchen Konditionen er einen Schutz anbieten kann.
Eine Prüfung, ob die Fragen tatsächlich korrekt beantwortet wurden, ist sehr aufwändig und erfolgt deshalb erst dann, wenn der Kunde einen Leistungsantrag stellt. Sollte der Kunde im Antrag falsche Angaben gemacht haben, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Allerdings verjährt das Vergehen einer Falschangabe nach zehn Jahren. Ein wesentlicher Grund für Streitigkeiten fällt dann also weg.
CHECK24: Wenn die Versicherung also innerhalb der zehn Jahre behauptet, ich hätte beim Antrag vorsätzlich falsche Angaben gemacht, obwohl das nicht stimmt, dann würde der Rechtsschutz einspringen, um genau das zu klären?
Weber: Ja, genau, sofern es zu einem Leistungsfall kommt. Dann würde die Rechtsschutzversicherung greifen und Sie dabei unterstützen, dass Sie Ihre
Berufsunfähigkeitsrente erhalten.
Sollte allerdings das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass Sie im Antrag wissentlich falsche Angaben gemacht haben, kann die Rechtsschutzversicherung die bereits getragenen Kosten später zurückverlangen.
CHECK24: Wie reagieren die Kunden von CHECK24 auf das neue Angebot?
Weber: Bisher haben wir sehr viel positives Feedback von unseren Kunden bekommen. Sie freuen sich, dass sie mit dem Rechtsschutz eine zusätzliche Sicherheit für den Fall einer Berufsunfähigkeit erhalten. Und wenn ein Kunde aus irgendeinem Grund kein Interesse daran haben sollte, zwingen wir ihn nicht dazu. Wer will, kann einfach darauf verzichten.
CHECK24: Hilft der kostenlose Rechtsschutz dabei, mögliche Bedenken zu zerstreuen, dass der Versicherer im Zweifel ohnehin nicht zahlen würde?
Weber: Unsere Berater sind ausgebildete Versicherungsfachleute und langjährige Experten, die ausschließlich zur Absicherung der Arbeitskraft beraten. Da merken unsere Kunden schon im ersten Beratungsgespräch, dass sie es mit Spezialisten zu tun haben, die sich mit der BU-Versicherung wirklich auskennen.
Schon im Gespräch können wir daher die meisten Zweifel zerstreuen. Unser kostenloser Rechtsschutz ist eher das „Tüpfelchen auf dem i“, das unsichere Kunden davon überzeugt, dass sie bei uns in guten Händen sind und im Fall einer Berufsunfähigkeit mit ihrer BU-Rente rechnen können.
CHECK24: Würden Sie selbst eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Rechtsschutz überhaupt noch abschließen?
Weber: Ich persönlich würde keine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne einen Rechtsschutz abschließen. Ich weiß zwar, dass ich diesen mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit nie für die BU-Versicherung benötigen werde. Aber ich möchte sichergehen, dass ich für die Beiträge, die ich jeden Monat für die Versicherung zahle, im
Leistungsfall meine Rente erhalte.
Ich will dann nicht feststellen müssen, dass ausgerechnet ich der eine von 1.000 Fällen bin, der seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen muss. Das ist zwar zum Teil sicherlich eine Typsache, wie genau man seine Risiken managt. Aber das würde ich grundsätzlich jedem Verbraucher empfehlen.
Dr. Florian Weber ist Managing Director bei CHECK24 für den Bereich Vorsorgeversicherungen.