BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 14.9.2011 | 15:33 | tei
Knapp 20 Prozent der Deutschen müssen aus gesundheitlichen Gründen schon vor dem Erreichen des Rentenalters ihren Job aufgeben. Das ergab eine am Dienstag veröffentlichte Studie, die von der Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes beauftragt wurde. Am höchsten ist das Risiko eines vorzeitigen Abschieds aus dem Arbeitsleben für Männer ohne Berufsausbildung in den neuen Bundesländern - sie werden insgesamt zehnmal so häufig arbeitsunfähig wie männliche Akademiker in den neuen Bundesländern.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".