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Heftige Kritik an staatlich geförderter Berufsunfähigkeitsversicherung

München, 16.1.2014 | 15:29 | mtr

Gegenwind für die Bundesregierung: Verbraucherschutz- und Finanzexperten haben die neuen steuerlichen Regelungen für Berufsunfähigkeitsversicherungen heftig kritisiert. Der Bund der Versicherten (BdV) spricht in einer Mitteilung etwa von einer „Fehlentwicklung bei der Invaliditätsabsicherung“. Seit dem 1. Januar 2014 können die Beiträge der Policen stärker als bisher steuerlich abgesetzt werden - aber nur dann, wenn die Verträge eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Medienberichten zufolge bietet bisher keine Gesellschaft derartige Tarifmodelle an.

Arzt mit Patient im RollstuhlVerbraucherschutz- und Finanzexperten kritisieren das neue Fördermodell für Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Prinzipiell begrüße der BdV, dass es künftig steuerlich gefördert wird, wenn Verbraucher ihre Arbeitskraft gegen Berufsunfähigkeit absichern, heißt es in der Mitteilung. Vor dem Hintergrund, dass die staatlichen Leistungen für Invaliditätsfälle erheblich minimiert wurden, sei der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung heutzutage besonders wichtig. Mit der derzeitigen Regelung sei die von der Regierung angestrebte Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes jedoch nicht zu erreichen. Die Beiträge von Policen mit einer lebenslangen Rente wären für viele Verbraucher unbezahlbar, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Musterrechnungen des Finanzdienstleisters MLP stützen die Einschätzung des BdV. Demnach wären Policen mit einer lebenslangen Rente zwei- bis dreimal so teuer wie herkömmliche Produkte. Längere Rentenzahlungen müssten durch höhere Beiträge finanziert werden, sagte MLP-Finanzmathematiker Christian Ball. Gerade für Gering- und Durchschnittsverdiener würden die zusätzlichen Kosten einer lebenslangen Rentenzahlung die staatliche Förderung in der Regel übersteigen. Das Modell sei höchstens für Personen mit einem hohen Steuersatz interessant.

Bisher konnten BU-Policen im Rahmen des Höchstbetrags als Sonderausgabe abgesetzt werden, der jedoch meist durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft war. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer Basis-Rente abgeschlossen hat, kann die Beiträge jedoch im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen absetzen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Anteil der BU-Versicherung nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrages ausmacht. Zudem gibt es bei dieser Art der steuerlichen Geltendmachung Höchstgrenzen – diese gelten auch für das neue Fördermodell.

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