BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 16.1.2014 | 15:29 | mtr
Gegenwind für die Bundesregierung: Verbraucherschutz- und Finanzexperten haben die neuen steuerlichen Regelungen für Berufsunfähigkeitsversicherungen heftig kritisiert. Der Bund der Versicherten (BdV) spricht in einer Mitteilung etwa von einer „Fehlentwicklung bei der Invaliditätsabsicherung“. Seit dem 1. Januar 2014 können die Beiträge der Policen stärker als bisher steuerlich abgesetzt werden - aber nur dann, wenn die Verträge eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Medienberichten zufolge bietet bisher keine Gesellschaft derartige Tarifmodelle an.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".