Heftige Kritik an staatlich geförderter Berufsunfähigkeitsversicherung
München, 16.1.2014 | 15:29 | mtr
Gegenwind für die Bundesregierung: Verbraucherschutz- und Finanzexperten haben die neuen steuerlichen Regelungen für Berufsunfähigkeitsversicherungen heftig kritisiert. Der Bund der Versicherten (BdV) spricht in einer Mitteilung etwa von einer „Fehlentwicklung bei der Invaliditätsabsicherung“. Seit dem 1. Januar 2014 können die Beiträge der Policen stärker als bisher steuerlich abgesetzt werden - aber nur dann, wenn die Verträge eine lebenslange Rentenzahlung vorsehen. Medienberichten zufolge bietet bisher keine Gesellschaft derartige Tarifmodelle an.

Musterrechnungen des Finanzdienstleisters MLP stützen die Einschätzung des BdV. Demnach wären Policen mit einer lebenslangen Rente zwei- bis dreimal so teuer wie herkömmliche Produkte. Längere Rentenzahlungen müssten durch höhere Beiträge finanziert werden, sagte MLP-Finanzmathematiker Christian Ball. Gerade für Gering- und Durchschnittsverdiener würden die zusätzlichen Kosten einer lebenslangen Rentenzahlung die staatliche Förderung in der Regel übersteigen. Das Modell sei höchstens für Personen mit einem hohen Steuersatz interessant.
Bisher konnten BU-Policen im Rahmen des Höchstbetrags als Sonderausgabe abgesetzt werden, der jedoch meist durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft war. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer Basis-Rente abgeschlossen hat, kann die Beiträge jedoch im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen absetzen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Anteil der BU-Versicherung nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtbeitrages ausmacht. Zudem gibt es bei dieser Art der steuerlichen Geltendmachung Höchstgrenzen – diese gelten auch für das neue Fördermodell.
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