BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 28.1.2014 | 17:31 | kro
Insgesamt 42 Prozent aller neuen Frührenten sind mittlerweile psychisch bedingt. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hervor, für die 2012 erhobene Statistiken der Kranken- und Rentenversicherung zur Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung ausgewertet wurden. Demnach bezogen im Jahr 2012 rund 75.000 Versicherte erstmals eine Erwerbsminderungsrente aufgrund psychischer Erkrankungen – das sind zwei Prozent mehr als noch im Jahr zuvor.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".