BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 22.8.2017 | 12:00 | are
Die meisten deutschen Urlauber nutzen ihre freie Zeit, um aktiv etwas für ihre Gesundheit zu tun und sich zu erholen. Den Wegfall der Arbeitsbelastung sehen dabei viele als einen der wichtigsten Gründe für die Erholung im Urlaub an. Das geht aus einer Umfrage der Krankenkasse DAK-Gesundheit hervor.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".