Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 12.10.2016 | 17:26 | mst
Fast jeder vierte Deutsche ist häufig gestresst. Berufstätige sind vor allem durch ständige Erreichbarkeit belastet. Das geht aus einer aktuellen Studie der Techniker Krankenkasse (TK) hervor.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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