BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 28.4.2015 | 08:45 | mst
Heute ist der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Unzählige Mails, Meetings und knappe Deadlines: Berufstätige im Büro sind heutzutage weniger durch gefährliche Stoffe oder körperlich anstrengende Arbeit gefährdet. Stattdessen leiden viele Angestellte unter Stress.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".