BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 28.11.2013 | 15:40 | kro
Viele Bundesbürger sind nur unzureichend gegen den potenziellen Verlust ihrer Arbeitskraft versichert. Das geht aus einer repräsentativen Forsa-Umfrage hervor, die im Auftrag von Swiss Life Deutschland durchgeführt wurde. Wie der Versicherer am Dienstag mitteilte, haben lediglich 38 Prozent der Deutschen eine Berufsunfähigkeitspolice abgeschlossen.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".