BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 24.3.2015 | 12:50 | mst
Rund 60 Prozent der Deutschen haben keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Das zeigt eine am Montag veröffentlichte Umfrage im Auftrag des Versicherers Canada Life. Demnach hält ein knappes Drittel der Befragten eine solche Versicherung für wichtig, hat aber selbst noch keine Police. Rund 18 Prozent haben sich zu diesem Thema noch keine Gedanken gemacht, während elf Prozent eine Berufsunfähigkeitsversicherung für unwichtig halten.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".