BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 16.7.2014 | 15:08 | mst
Berufsunfähigkeitsversicherungen werden ab dem kommenden Jahr teurer – Grund dafür ist der Garantiezins, der ab dem 1. Januar 2015 von aktuell 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt wird. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Modellrechnung des Finanzvertriebs MLP hervor. Demnach muss ein 25-jähriger Versicherungsnehmer für eine Monatsrente von 1.000 Euro durchschnittlich 6,7 Prozent mehr zahlen, wenn er die Police erst im nächsten Jahr abschließt.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".