BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 66
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
bu@check24.de
München, 11.7.2011 | 17:14 | tei
Lediglich ein knappes Viertel der Deutschen hat eine Versicherung gegen eventuelle Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Das geht aus einem Bericht des Versicherungsjournals hervor. Eine aktuelle Studie von TNS Infratest im Auftrag der Versicherungsgesellschaft Continentale zeigt, dass die mangelnde Akzeptanz vor allem in an einer falschen Risikoeinschätzung und der Fehlannahme, Berufsunfähigkeit sei durch andere Policen abgedeckt, begründet liegt.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".