Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 10.12.2014 | 13:41 | mst
Deutsche Arbeitnehmer sind immer häufiger krank. Das geht aus einer am Dienstag vorgestellten Studie der Betriebskrankenkassen (BKK) hervor. Demnach sind die Fehlzeiten der BKK-Versicherten binnen sieben Jahren von durchschnittlich 12,4 Tagen im Jahr 2006 auf 17,6 Tage im vorigen Jahr angestiegen.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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