BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 10.12.2014 | 13:41 | mst
Deutsche Arbeitnehmer sind immer häufiger krank. Das geht aus einer am Dienstag vorgestellten Studie der Betriebskrankenkassen (BKK) hervor. Demnach sind die Fehlzeiten der BKK-Versicherten binnen sieben Jahren von durchschnittlich 12,4 Tagen im Jahr 2006 auf 17,6 Tage im vorigen Jahr angestiegen.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".