BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 28.6.2017 | 14:57 | are
Die Fehltage wegen psychisch bedingter Krankheiten haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Dabei sind Berufseinsteiger stärker betroffen als der durchschnittliche Arbeitnehmer. Das geht aus dem Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK) hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".