Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 28.1.2015 | 12:38 | mst
Insgesamt 46 Prozent der Deutschen kennen in ihrem Umfeld mindestens eine Person, die erwerbs- oder berufsunfähig geworden ist – dennoch verfügt mit 22 Prozent nur etwa ein Fünftel der Bundesbürger über eine private Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Das geht aus einer aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts Yougov hervor.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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