BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 28.1.2015 | 12:38 | mst
Insgesamt 46 Prozent der Deutschen kennen in ihrem Umfeld mindestens eine Person, die erwerbs- oder berufsunfähig geworden ist – dennoch verfügt mit 22 Prozent nur etwa ein Fünftel der Bundesbürger über eine private Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Das geht aus einer aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts Yougov hervor.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".