BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 24.1.2014 | 14:09 | mtr
Zwei Drittel der Selbstständigen betrachten den Verlust der eigenen Arbeitskraft als größte Gefahr für die Existenz ihres Unternehmens. Das hat eine repräsentative Umfrage des Organisations- und Marktforschungsinstituts YouGov ergeben, die im Auftrag der Generali Versicherungen durchgeführt wurde. Die Umfrageergebnisse zeigen, dass die Risikoeinschätzung je nach Einkommen und Sitz des Unternehmens variieren.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".