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Urteil: BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam

München, 12.6.2024 | 18:19 | mst

Ein Tarif der Berufsunfähigkeitsversicherung hat Versicherten geringere Prämien versprochen, wenn sie Sport treiben oder zum Arzt gehen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt zwei Klauseln dieses Tarifs für unwirksam erklärt.

Frau beim Aufwärmen vor dem Sport mit FitnessuhrDer BGH hat zwei Klauseln eines Fitnesstarifs einer BU-Versicherung für unwirksam erklärt.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Dialog Versicherung mit Fitnessklauseln ist in Teilen unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden (Aktenzeichen: IV ZR 437/22).
 
Gegen den Tarif hatte der Bund der Versicherten (BdV) bereits im Jahr 2020 geklagt. Der Tarif sieht vor, dass Versicherte über eine spezielle App für gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt werden.
 
Für Sport oder Arztbesuche können sie Punkte sammeln, für die sie je nach Anzahl den Status „Bronze“, „Silber“, „Gold“ oder „Platin“ erhalten. Versicherte mit einem höheren Status bekommen mehr Überschüsse gutgeschrieben und müssen so weniger Beiträge zahlen.
 
Sowohl vor dem Landgericht als auch dem Oberlandesgericht München war die Klage der Verbraucherschützer bereits erfolgreich gewesen. Der BGH hat das Urteil der Vorinstanzen jetzt bestätigt.

Richter: Klausel zur Beitragssenkung ist intransparent

Die Richter bemängelten, dass Versicherte nicht wissen könnten, um wie viel genau ein gesundheitsbewusstes Verhalten die Beiträge senkt. Die Klausel dazu sei daher intransparent.
 
Eine weitere Klausel regelte, dass Versicherte ihren Anspruch auf einen Rabatt verlieren, wenn sie ihre gesundheitsbewussten Aktivitäten nicht fristgerecht dem Versicherer übermitteln. Dies benachteilige die Kunden unangemessen, da ihnen auch das Risiko für den Fall aufgebürdet werde, dass die Übermittlung aus Gründen ausbleibt, die der Versicherer oder ein Dritter zu verantworten hat. Die Richter stuften daher auch diese Klausel als unwirksam ein.
 
Der BGH hat damit erstmals über einen sogenannten Telematik-Tarif geurteilt, der bestimmte Verhaltensweisen mit geringeren Prämien belohnt. In der Kfz-Versicherung sind solche Tarife bereits weit verbreitet.

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