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Urteil: Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig

München, 11.4.2025 | 11:15 | mst

Der Kapitän eines Containerschiffs wird schwerhörig. Ist er damit auch berufsunfähig? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main musste diese Frage jetzt klären.

Containerschiff im Hamburger HafenContainerschiff im Hamburger Hafen

Ein schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig, auch wenn ein Hörgerät seine Schwerhörigkeit ausgleichen könnte. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem aktuellen Urteil entschieden und die Versicherung des Mannes dazu verurteilt, die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente auszuzahlen (Aktenzeichen: 3 U 122/23).

Der Kläger hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Im Herbst 2019 wurde der Kapitän eines Containerschiffs vom seeärztlichen Dienst für seedienstuntauglich erklärt, da er auf beiden Ohren schwerhörig geworden war und Hörgeräte benötigte. Solche Hilfsmittel seien jedoch für Schiffsbesatzungen auf Deck unzulässig, entschied der seeärztliche Dienst.

Der Versicherer des Kapitäns legte dessen Antrag auf Zahlung einer BU-Rente jedoch ab. Der Mann könne die Schwerhörigkeit mit einem Hörgerät kompensieren, entschied die Versicherung. Eine Klage des Mannes gegen den Versicherer wies das Landgericht zunächst ab.

OLG: Kräfteverfall laut Versicherungsbedingungen liegt vor

Das Oberlandesgericht hat dem Kapitän jetzt jedoch recht gegeben. Der Kläger sei laut den Versicherungsbedingungen aufgrund eines „Kräfteverfalls dauerhaft und vollständig berufsunfähig“. Die Schwerhörigkeit stelle einen solchen Kräfteverfall dar.

Dass die Schwerhörigkeit mit einem Hörgerät kompensiert werden könne, spielt laut dem Gericht dabei keine Rolle. Denn dem Kläger sei es als Besatzungsmitglied laut den berufsrechtlichen Vorschriften untersagt, eine Hörhilfe beim Dienst auf Deck zu tragen. Er könne seinen Beruf als Kapitän daher nicht mehr ausüben.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Versicherung kann beim Bundesgerichtshof (BGH) noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen. Dann müsste der BGH prüfen, ob eine Revision gegen das Urteil zulässig ist.

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