Schwerhöriger Kapitän ist berufsunfähig
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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München, 7.2.2025 | 15:04 | mst
Kann eine BU-Versicherung einen ehemaligen Profi-Torwart auf den Beruf als Torwarttrainer verweisen und damit Leistungen verweigern? Das musste das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Fall entscheiden.
Ein ehemaliger Fußballprofi erhält weiter Leistungen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, auch wenn er einen neuen Job als Torwarttrainer ausübt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Urteil vom Dezember 2024 (Aktenzeichen: 12 U 34/24) entschieden, auf das der Jurist Jan-Martin Weßels auf dem Online-Portal Anwalt.de hinweist.
In dem verhandelten Fall stellte der 1982 geborene Profi-Torwart nach einer schweren Knieverletzung im Jahr 2014 einen Antrag auf Leistungen aus seiner BU-Versicherung. Den BU-Schutz hatte er als Zusatzversicherung in Kombination mit einer Lebensversicherung abgeschlossen.
Der Versicherer bewilligte den Antrag und zahlte die monatliche BU-Rente in Höhe von rund 2.000 Euro zunächst aus. Die Rente sollte bei andauernder Berufsunfähigkeit bis zum Ende der Versicherungsdauer im Jahr 2046 fließen. Gleichzeitig übernahm die Versicherung die Sparbeiträge der Lebensversicherung.
Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden: Ein Kapitän, der auf beiden Ohren schwerhörig ist, hat Anspruch auf Leistungen seiner BU-Versicherung.
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