Versicherer darf Ex-Profi nicht auf Job als Torwarttrainer verweisen
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
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München, 9.2.2015 | 14:13 | mst
Nur jede vierte Berufsunfähigkeitsversicherung schützt ausreichend bei einem Verlust der Arbeitskraft. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von insgesamt 326 Verträgen. Demnach haben zwei Drittel aller Versicherten eine zu geringe Monatsrente vereinbart oder Gesundheitsfragen fehlerhaft beantwortet. Müssten diese Versicherten die Leistungen tatsächlich abrufen, hätten sie daher häufig das Nachsehen.
Streit um die konkrete Verweisung: Das OLG Karlsruhe musste entscheiden, ob ein Versicherer einen ehemaligen Torwart auf den Job als Trainer verweisen darf.
Psychische Erkrankungen bleiben mit Abstand der häufigste Grund für eine Erwerbsminderung. Das zeigen aktuelle Zahlen der Bundesregierung.
Viele Verbraucher unterschätzen das BU-Risiko: Jeder Zweite hält eine Haftpflichtversicherung für die wichtigste Police, eine BU-Police nur jeder Vierte.