BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
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München, 9.2.2015 | 14:13 | mst
Nur jede vierte Berufsunfähigkeitsversicherung schützt ausreichend bei einem Verlust der Arbeitskraft. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von insgesamt 326 Verträgen. Demnach haben zwei Drittel aller Versicherten eine zu geringe Monatsrente vereinbart oder Gesundheitsfragen fehlerhaft beantwortet. Müssten diese Versicherten die Leistungen tatsächlich abrufen, hätten sie daher häufig das Nachsehen.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".