BGH: BU-Tarif mit Fitnessklauseln in Teilen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 66
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
bu@check24.de
München, 12.3.2015 | 14:20 | mst
Rund 78 Prozent der Deutschen halten es für wichtig, sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit abzusichern, rund jeder Fünfte hat Angst vor den finanziellen Folgen, sollte die Arbeitskraft verloren gehen. Dennoch planen lediglich sechs Prozent, in den nächsten zwölf Monaten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen – viele Deutsche scheuen die ihrer Ansicht nach hohen Kosten für einen Vertrag. Das geht aus einer am Mittwoch vorgestellten Studie des Marktforschungsunternehmens Yougov hervor.
Der Bundesgerichtshof hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fitnessklauseln in Teilen für unwirksam erklärt. Geklagt hatte der Bund der Versicherten.
Stiftung Warentest hat einen aktuellen Test der Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht: Viele Tarife werden mit "sehr gut" ausgezeichnet.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating der BU-Versicherung vorgestellt: Die meisten Tarife erhalten als Wertung ein "ausgezeichnet" oder "sehr gut".