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Das Wichtigste in Kürze
Ob sich die Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen lassen, richtet sich danach, zu welcher Schicht der Altersversorgung der Vertrag gehört.
Grundsätzlich gilt: Steuern lassen sich praktisch nur in Kombination mit einer Rürup-Rente oder betrieblichen Altersversorgung (bAV) sparen. In beiden Fällen holt sich der Staat die Steuern allerdings bei einer späteren Rentenzahlung wieder zurück.
Bei einer privaten BU-Versicherung – als eigenständiger Vertrag oder als Zusatzversicherung etwa zu einer privaten Rentenversicherung – lassen sich meist keine Steuern sparen. Die Beiträge lassen sich zwar als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ in der Einkommenssteuererklärung angeben. Praktisch wirken sich die Beiträge bei der Steuererklärung aber in den meisten Fällen nicht aus. Denn es gelten Höchstbeträge, die in der Regel schon durch die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft sind.
Für Arbeitnehmer und Beamte gilt hier ein Höchstbetrag von 1.900 Euro, für Selbstständige und Freiberufler von 2.800 Euro im Jahr.
Sollte man berufsunfähig werden, fallen dafür auf die BU-Rente vergleichsweise wenig Steuern an. Denn die private Berufsunfähigkeitsrente wird wie eine private Altersrente mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Je länger die Rente voraussichtlich ausgezahlt wird, desto höher ist der Anteil, den der Versicherte versteuern muss.
Wird ein Versicherter beispielsweise mit 42 Jahren berufsunfähig und sieht der BU-Vertrag Leistungen bis zu einem Alter von 67 Jahren vor, wird die Rente voraussichtlich 25 Jahre lang gezahlt. 26 Prozent der monatlichen Rente wären dann mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Auf den restlichen Teil muss keine Einkommenssteuer gezahlt werden.
Da es bei der Einkommenssteuer einen Grundfreibetrag für jeden gibt, ist die Steuerlast in vielen Fällen vergleichsweise gering – vorausgesetzt, man bezieht keine weiteren Einkünfte wie Mieten oder Kapitalerträge. Im Jahr 2024 liegt etwa der jährliche Freibetrag bei 11.604 Euro (für Verheiratete gilt der doppelte Betrag).
Übersicht des zu versteuernden Ertragsanteils (Auszug)
Laufzeit der Rente (Jahre) | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 10 | 15 | 20 | 25 | 30 | 35 | 40 | 45 | 50 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ertragsanteil (Prozent) | 0 % | 1 % | 2 % | 4 % | 5 % | 12 % | 16 % | 21 % | 26 % | 30 % | 35 % | 39 % | 42 % | 45 % |
Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung mit einer Rürup-Rente (auch als Basis-Rente bezeichnet) gekoppelt, werden die Beiträge vom Staat steuerlich gefördert. Dafür dürfen die Risikobeiträge für den Berufsunfähigkeitsschutz jedoch maximal 49 Prozent der gesamten Prämie ausmachen.
Der Beitrag, den Verbraucher maximal in einen Rürup-Vertrag einzahlen dürfen, berechnet sich nach dem Höchstbeitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung (West), der jedes Jahr angepasst wird.
Bis zu diesem Wert berücksichtigt das Finanzamt seit 2023 hundert Prozent – also die kompletten Beiträge. Im Jahr 2024 können Sie daher bis zu 27.565 Euro von der Steuer absetzen. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag.
Hiervon werden allerdings jeweils noch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (inklusive des Beitrags des Arbeitgebers) oder zu einem Versorgungswerk abgezogen.
Eine Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) lohnt sich vor allem für Selbstständige oder gut verdienende Arbeitnehmer, die ihre Höchstbeträge für die Altersversorgung noch nicht ausgeschöpft haben.
Kehrseite der Steuerersparnis während der Beitragszahlung: Die Rente bei Berufsunfähigkeit wird nachgelagert bei der Auszahlung besteuert. Dabei wird sie wie eine gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente behandelt.
Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt davon ab, in welchem Jahr die Rente zum ersten Mal bezogen wird. Bei einem Rentenbeginn in 2025 wären zum Beispiel 85 Prozent der Rente zu versteuern. Der steuerpflichtige Teil der Rente steigt in den nächsten Jahren regelmäßig an, bis im Jahr 2040 die komplette Rente zu versteuern ist.
Steuerpflichtiger Anteil einer Rürup-Rente (Auszug)
Rentenbeginn | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | ... | 2040 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Steuerpflichtiger Anteil (Prozent) |
83 % | 84 % | 85 % | 86 % | 87 % | 88 % | … | 100 % |
Auch wer seinen Berufsunfähigkeitsschutz mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) über den Arbeitgeber kombiniert, kann Steuern sparen. Bei einer Entgeltumwandlung wenden Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttolohns dafür auf, eine Betriebsrente anzusparen. Meist gibt der Arbeitgeber noch einen Zuschuss obendrauf. Seit 2019 muss das Unternehmen pauschal 15 Prozent der Beiträge zuschießen.
Bis zu einem jährlichen Höchstbetrag können die Arbeitnehmer in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, ohne Sozialabgaben oder Steuern darauf zahlen zu müssen. Dieser Höchstbetrag beträgt vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und wird jedes Jahr angepasst. Seit 2019 lassen sich weitere vier Prozent steuerfrei einzahlen, auf die jedoch Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu zahlen sind.
Gesetzliche Rente sinkt
Was oft vergessen wird: Wer per Entgeltumwandlung eine Betriebsrente anspart, zahlt weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Dadurch sinkt der gesetzliche Rentenanspruch.
Mit der Ersparnis an Steuern und Sozialabgaben lassen sich die Kosten für einen Berufsunfähigkeitsschutz zu einem großen Teil finanzieren.
Wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung als Teil einer betrieblichen Altersversorgung mit Entgeltumwandlung abgeschlossen, ist eine spätere BU-Rente allerdings voll zu versteuern. Da die Beiträge in der Ansparphase sozialversicherungsfrei waren, sind auf die Rente zudem Abgaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
Nicht nur an die Steuer denken
Beim Abschluss einer BU-Versicherung sollten Sie nicht nur an mögliche Steuerersparnisse denken. In der Regel ist es besser, den Schutz als selbstständige Versicherung abzuschließen und nicht mit der Altersvorsorge zu kombinieren. Damit bleiben Sie flexibel.
Sonderfall alte Verträge
Für Direktversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen und pauschal besteuert wurden (nach § 40 b EStG), gilt eine Sonderregelung. Solche Betriebsrenten werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, sollte neben der Steuer darauf achten, ob für eine spätere Berufsunfähigkeitsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse fällig werden.
Für die meisten Verbraucher ist hier nur die betriebliche Altersversorgung (bAV) über den Arbeitgeber von Bedeutung. Auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die in Kombination mit einer geförderten bAV abgeschlossen wurde, sind nämlich Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
Bei den anderen Formen der BU-Versicherung müssen Pflichtversicherte keine Beiträge leisten. Nur freiwillig Versicherte müssen in jedem Fall Beiträge auf eine BU-Rente abführen. Freiwillig versichert sind etwa Selbstständige oder gut verdienende Angestellte, deren Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro) liegt. Sie könnten eine private Krankenversicherung abschließen und sind daher nur freiwillig gesetzlich versichert.
Wer privat krankenversichert ist, muss die Beiträge für seine private Krankenversicherung weiterzahlen. Die Höhe der Prämie bleibt unverändert. Allerdings fällt bei Arbeitnehmern der Zuschuss des Arbeitgebers weg: Sie müssen mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Prämie komplett alleine aufbringen, sofern sie nicht versicherungspflichtig werden.
Nur wenn sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme neben ihrer BU-Rente eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen sollten, können sie beim Rententräger einen Zuschuss beantragen. Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung müssen sie allerdings auch dann selbst zahlen.
Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse
Art der BU- Versicherung |
Pflichtversichert | Freiwillig Versichert |
---|---|---|
Private BU | Nein | Ja |
Mit Rürup-Rente | Nein | Ja |
Mit bAV | Ja | Ja |
Disclaimer
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