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Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 04.01.2024
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen mussten in den letzten Jahren für medizinische Maßnahmen in vielen Fällen immer tiefer in die eigene Tasche greifen. Der Grund: Der Gesetzgeber hat immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Folglich erhalten gesetzlich Krankenversicherte häufig nur noch unzureichende oder gar keine Zuschüsse mehr. Die Folge: Eine optimale medizinische Versorgung wird immer mehr zum Luxusgut.
Gerade Menschen, die kurz- beziehungsweise weitsichtig sind oder von einer anderen Form der Fehlsichtigkeit betroffen sind, bekommen diese Leistungskürzungen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oft schmerzlich zu spüren. Denn die Sehstärke kann sich verändern – und das grundsätzlich bis ins hohe Alter. Das bedeutet, dass bei jeder Sehstärkenveränderung wieder neue Brillengläser und/oder Kontaktlinsen gekauft werden müssen. Je nach der gewünschten Qualität der Gläser und den benötigten Dioptrien kann dies richtig teuer werden! Werden die vorhandenen Brillengläser beschädigt, ist der Gang zum Optiker ebenfalls unausweichlich.
Eine Zusatzversicherung für Brillenträger übernimmt die Kosten für Sehhilfen bis zum im Versicherungsvertrag festgelegten Höchstsatz. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Einstärkengläser, Mehrstärkengläser oder Gleitsichtgläser benötigen. Sind Sie sich beim Kontaktlinsen- oder Brillenkauf nicht hundertprozentig sicher, welche Dioptrien und Gläser für Sie die richtigen sind, lässt sich das durch einen Sehtest schnell und präzise herausfinden.
Zu den üblichen Leistungen einer Brillenzusatzversicherung gehört außerdem die Bezuschussung von Lasik-Laserbehandlungen. Mithilfe dieses Verfahrens kann die Sehstärke korrigiert werden – im Idealfall wird dabei ein Dioptrienwert zwischen 0 und 0,5 erzielt. Ebenfalls im Versicherungsumfang enthalten sind Vorsorgeuntersuchungen für die Augen zum Beispiel für den Grünen Star. Die genaue Höhe der Kostenerstattung ist jeweils abhängig vom gewählten Tarif.
Wollen Sie zusätzlich Leistungen für Alternativmedizin, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen beziehen, kann der Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung für Sie sinnvoll sein.
Da die gesetzlichen Krankenkassen mittlerweile in der Regel bei Erwachsenen keinen Cent mehr zu Brillen und Kontaktlinsen beisteuern, ist es für jeden Fehlsichtigen, der gesetzlich krankenversichert ist, empfehlenswert, über die Form der Krankenzusatzversicherung zu verfügen. Denn diese erstattet die Kosten für Sehhilfen zu einem Großteil – und das für einen verschwindend geringen jährlichen Versicherungsbeitrag.
Die genaue Höhe der Erstattung hängt vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. In der Regel wird für den Zuschuss im Versicherungsvertrag entweder ein Prozentsatz, zum Beispiel 80 Prozent, oder ein fester jährlicher Maximalbetrag, zum Beispiel 200 Euro, vereinbart. Unser Brillenversicherung Vergleich hilft Ihnen, bei der Vielzahl an Anbieter und Tarifen den Durchblick zu behalten. In den angebotenen Policen sind auch Leistungen für alternativmedizinische Behandlungsmethoden (z. B. Behandlung durch Heilpraktiker) inkludiert.
Beim Abschluss einer Brillenzusatzversicherung danken Ihnen so nicht nur Ihre Augen, sondern auch Ihr Geldbeutel.
Wir bieten Ihnen einen Überblick über Preise und Leistungen von tausenden Anbietern. Und das alles über eigene Vergleichsrechner.
Für Kunden ist unser Service kostenlos. Wir finanzieren uns über Provisionen, die wir im Erfolgsfall von Anbietern erhalten.
Bei uns können Kunden erst nach einem Abschluss eine Bewertung abgeben. Dadurch sehen Sie nur echte Kundenbewertungen.
Seit 1999 haben unsere Experten über 15 Millionen Kunden beim Vergleichen und Sparen geholfen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 67 Tarifvarianten der Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.