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Internet-Umzug: Kündigen oder Vertrag mitnehmen?

Bei einem Umzug sollten Sie zwischen Kisten packen und Möbel schleppen eines nicht vergessen: Ihren Internetanschluss. Mit der CHECK24-App prüfen Sie Ihre Optionen und finden den idealen Tarif oder beauftragen Ihren Internet-Umzug direkt.

Internet-Umzug mit der CHECK24-App

 Illustration von zwei Personen, die einen digitalen Vertrag auf einem Laptop-Bildschirm präsentieren.
1. Daten eingeben

Wählen Sie die Option "Umzug". Geben Sie Ihren aktuellen Vertrag sowie Ihre aktuelle und neue Adresse ein.

Illustration einer Frau mit gelber Bluse und einem Mann mit blauer Jacke, die vor einem Haus sprechen.
2. Optionen prüfen

Wir prüfen, ob Ihr Tarif an der neuen Adresse verfügbar ist und eine (Sonder-)Kündigung möglich ist. Sie sehen Ihre individuellen Optionen.

 Illustration eines Mannes in einer gelben Jacke, der auf einen Laptop-Bildschirm mit einem digitalen Vertrag zeigt.
3. Vertrag umziehen / Neuvertrag

Beauftragen Sie den Umzug oder bestellen Sie einen Neuvertrag. Kündigen Sie den alten Vertrag einfach mit dem CHECK24-Kündigungsservice.

Optionen beim Internet-Umzug: Vertrag kündigen oder mitnehmen

Illustration eines Laptops mit einem Vertrag mit einem roten Kreuz
Option 1: Vertrag kündigen

Sie können Ihren Internet-Vertrag beim Umzug nur in bestimmten Fällen kündigen:

  • Wenn der Tarif an der neuen Adresse nicht verfügbar ist, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
  • Wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, können Sie regulär kündigen.
Illustration eines Mannes mit blauer Jacke, der mit einer Lupe Dokumente prüft und auf einen blauen Ordner zeigt.
Option 2: Vertrag mitnehmen

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Vertrag bei einem Umzug mitnehmen. Und zwar, wenn:

  • Der Tarif an der neuen Adresse verfügbar ist.
  • Die Mindestvertragslaufzeit nicht abgelaufen ist.

Kündigungsfristen & Rechte beim Internet-Umzug

Reguläre Kündigung Pfeil

Ihren Vertrag können Sie nur regulär kündigen, wenn die Mindestvertragslaufzeit von in der Regel 24 Monaten abgelaufen ist. Danach können Sie monatlich kündigen.

Wenn Sie das Internet beim Umzug kündigen wollen, informieren Sie Ihren Internetanbieter unbedingt rechtzeitig – spätestens einen Monat vor dem Umzugstermin.

Sonderkündigungsrecht beim Internet-Umzug Pfeil

Ein Sonderkündigungsrecht beim Internet-Umzug haben Sie, falls der Tarif in der neuen Wohnung nicht verfügbar ist.

Konkret regelt das Telekommunikationsgesetz: Das Sonderkündigungsrecht besteht, wenn Ihr Anbieter die vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Dazu gehören:

  • Anschlussart
  • Preis
  • Geschwindigkeit
  • Extras wie ein TV-Paket

Ändert sich auch nur einer dieser Punkte, können Sie außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Wichtig ist, dass Sie für die Sonderkündigung einen Nachweis vorlegen müssen, zum Beispiel die Meldebestätigung Ihrer neuen Adresse. Sie können den Nachweis aber auch nachreichen, sobald Sie umgezogen sind und sich umgemeldet haben.

Ein blaues Sparschwein steht auf einem Haufen Münzen, während weitere Münzen von oben hineingeworfen werden.

Vertrag mitnehmen: Kosten für den Umzug

Wenn Sie Ihren Anschluss mitnehmen, wird eine einmalige Umzugspauschale fällig – diese liegt, je nach Anbieter, zwischen 30 und 70 €.

Beachten Sie bitte, dass die Internetanbieter eine gewisse Vorlaufzeit benötigen, um Ihren Anschluss reibungslos umzuziehen. Deshalb sollten Sie den Umzug rechtzeitig anmelden.

Internet-Umzug bei den größten Internetanbietern

Telekom Internet-Umzug

  • Umzugspauschale: 69,95 €
  • Vorlaufzeit: ca. 4 Wochen

Vodafone Internet-Umzug

  • Umzugspauschale: 39,99 €
  • Vorlaufzeit: 4-6 Wochen

1&1 Internet-Umzug

  • Umzugspauschale: 69,95 €
  • Vorlaufzeit: 3-4 Wochen

O2 Internet-Umzug

  • Umzugspauschale: 29,99 € (Flex-Vertrag), 49,99 € (24 Monate Laufzeit)
  • Vorlaufzeit: mindestens 4 Wochen (DSL), 3 Wochen (Kabel)
Grauer Kreis mit einem kleinen grauen i in der Mitte

Tipp

Ihre Vertragslaufzeit läuft nach dem Umzug normal weiter, wenn Sie die Umzugspauschale bezahlen. Bei einigen Internetanbietern entfällt die Umzugspauschale, wenn Sie eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten eingehen.

Sollte ich beim Umzug kündigen oder den Vertrag mitnehmen?

Wenn möglich, sollten Sie bei einem Umzug kündigen und einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abschließen. So sparen Sie die Umzugsgebühr und sichern sich attraktive Neukunden-Konditionen wie den CHECK24-Cashback und weitere Vorteile.

Saran Koppenhöfer

CHECK24 Internet-Experte

Saran Koppenhöfer

„Wer den Anbieter nach der Mindestvertragslaufzeit wechselt, kann seine Geschwindigkeit erhöhen und spart bis zu 702 € in den nächsten 24 Monaten.“

Nach dem Umzug: Einrichtung & Installation

Illustration einer Frau auf einem Sofa mit einem Laptop, während ein Mann mit gelber Jacke daneben steht; ein WLAN-Router sendet Funksignale.
1. Technikertermin

Häufig muss ein Techniker den Anschluss in der neuen Wohnung aktivieren. Seien Sie zu diesem Termin unbedingt anwesend.

Illustration eines WLAN-Routers, der mit einer DSL-Anschlussdose über ein Kabel verbunden ist.
2. Internetanschluss einrichten

Nun können Sie den Internetanschluss einrichten, indem Sie den Router anschließen.

Illustration eines WLAN-Routers mit Funksignal, verbunden mit einem Smartphone, das eine erfolgreiche Verbindung anzeigt.
3. WLAN einrichten

Ist alles angeschlossen, müssen Sie als letzten Schritt noch Ihr WLAN einrichten.

Häufige Fragen zum Internet-Umzug

Kann man den Internet-Vertrag beim Umzug kündigen? Pfeil

Ja, aber nicht immer. Sie können nur kündigen, wenn:

  • die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist (reguläre Kündigung) oder
  • der Tarif am neuen Wohnort nicht verfügbar ist (Sonderkündigung).
Hat man beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht? Pfeil

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Anbieter die vereinbarten Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen kann.

Zu den vereinbarten Leistungen gehören:

  • Preis
  • Bandbreite
  • Anschlussart (z.B. Glasfaser, DSL, Kabel)

Die gesetzliche Frist für eine Sonderkündigung beträgt einen Monat.

Kann man Internet kündigen, wenn man zusammenzieht? Pfeil

In diesem Fall empfehlen wir, dass Sie sich von unseren CHECK24-Kundenberatern individuell beraten lassen.

Wenn sich beide Vertragspartner noch in der Mindestlaufzeit befinden, kommen Sie in der Regel nicht ohne weiteres aus dem Vertrag heraus. Oft lässt sich aber gemeinsam mit dem Anbieter eine individuelle Lösung finden.

Was kann ich tun, wenn ich nach dem Umzug kein Internet habe? Pfeil

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall umgehend telefonisch mit CHECK24 in Verbindung. Gemeinsam finden wir eine Lösung, damit Sie schnellstmöglich wieder online sind.

Bei Vertragsabschluss über unseren Internet-Vergleich profitieren Sie von einer 100% Funktioniert Garantie, mit der wir den Umzug für Sie besonders komfortabel und sicher gestalten.

Kann ich meine Rufnummer beim Umzug mitnehmen? Pfeil

Eine Rufnummernmitnahme ist möglich, solange Sie innerhalb desselben Vorwahlbereichs umziehen. Hat Ihr neuer Wohnort eine andere Festnetz-Vorwahl, zum Beispiel von einem Umzug von Dortmund nach Essen, funktioniert die Rufnummernmitnahme leider nicht.

Kann mein Nachmieter den Internet-Vertrag übernehmen? Pfeil

Das hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Bei Vodafone zum Beispiel können Sie den Vertrag auf eine andere Person ummelden, bei der Telekom ist die Übernahme des Festnetzanschlusses durch den Nachmieter jedoch nicht möglich. Wenden Sie sich daher am besten direkt an den Anbieter.

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Foto von Internet-Redakteurin Annika Lommatzsch

CHECK24 Internet-Redakteurin

Annika Rieger

Annika Rieger ist seit 2022 Redakteurin beim CHECK24 Internet-Vergleich und Expertin für die Bereiche WLAN, Streaming und Hardware.