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Nein, es ist grundsätzlich verboten, mit einem E-Scooter den Gehweg zu benutzen. Dies gilt auch dann, wenn der Motor des Rollers ausgeschaltet ist. Ebenso sind Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für die elektrischen Roller tabu.
Bußgelder für das Fahren auf dem Gehweg
Wer trotz der Vorschriften mit seinem E-Scooter auf dem Gehweg unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 15 bis 30 Euro rechnen.
Eine Ausnahme sind lediglich gemeinsame Geh- und Radwege. Diese müssen von den elektrischen Rollern mitbenutzt werden, da diese auch nicht uneingeschränkt auf der Straße fahren dürfen. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sieht die folgenden Bedingungen für die Nutzung von Verkehrsflächen vor:
Ausnahmen zu den genannten Regeln werden durch das Verkehrsschild „E-Scooter frei” angezeigt. Ist dieses Schild vorhanden, dürfen E-Scooter zum Beispiel auch in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung genutzt werden.
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Preis: 9,92 € (einmaliger Beitrag für das verbleibende Versicherungsjahr mit 4 Monaten); Berechnung von 10/2024
E-Scooter-Versicherungen sind ein Jahr gültig und enden immer am letzten Februartag des Kalenderjahres. Die Versicherungsprämie berechnet sich anteilig nach dem Monat, in welchem die Versicherung abgeschlossen wird.
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